Schöne 2-Zi.-ETW mit großer Terrasse (Weil der Stadt / Landkreis Böblingen) Verkauf im Bieterverfahren.
PROVISIONSFREI! Diese helle 2-Zi.-Souterrain-Wohnung mit herrlicher großer Terrasse, befindet sich in einem massiv gebauten 6-Familien-Haus in ruhiger Anliegerstraße * Flurbereich mit weißen Bodenfliesen * Wohnzimmer mit neuer offener EBK und direktem Zugang zur überdachten Südost-Terrasse * Schlafzimmer * gemütliches Bad mit Dusche, Waschbecken u. WC, Abzug *
ideal zum Selbstbewohnen für jüngere Menschen und die Gelegenheit eine günstige Wohnung jüngeren Baujahres zu erwerben – oder als Kapitalanlage zum Vermieten – Mieteinnahmen jährl. ca. EUR 4.800,– erzielbar.
Parkmöglichkeiten gibt es in der Umgebung
Ausstattung:
– Fliesenboden Flur / restliche Zimmer Laminat.
– Der Laminatboden wurde unfachmännisch verlegt / der Boden muß vom Erwerber AUF EIGENE KOSTEN SELBST NEU VERLEGT WERDEN
– KEIN Kellerabstellraum
– Waschküche für WM/Trockner auf gleicher Etage
– Kabel-TV
– Hausmeisterservice
Lage:
Weil der Stadt bietet Ihnen ein breites Spektrum an unterschiedlichen Geschäften, Dienstleistungen, sportlichen und kulturellen Institutionen, Einrichtungen des täglichen Lebens, wie Banken, Ärzte, Lebensmittel, Schulen, Hallenbad und Vieles mehr. Alles können Sie bequem zu Fuß erreichen, ohne größere Steigungen überwinden zu müssen.
Öffentliche Verkehrsmittel wie der S-Bahnanschluss ab Weil der Stadt in Richtung Stuttgart sowie Busse Richtung Sindelfingen / Böblingen und Calw / Pforzheim befinden sich ebenfalls im näheren Umfeld.
Autobahn A8 / A81 ist in ca. 10 min erreichbar / ca. 10 km.
Sonstiges:
Eigentümerzustimmung vorbehalten! Bitte beachten Sie folgendes: Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung, auch steht der jeweilige Anbieter nicht unter Geldnot. Das Bieterverfahren ist eine innovative Art Immobilieneigentum zu vermarkten und gibt den Erwerbern die Möglichkeit, den Betrag zu bieten, der Ihnen die Immobilie wert ist. Bestimmt sind sie sehr gut über die aktuellen Preise informiert. Gerne unterstützen Sie auch Fachleute bei der Preisfindung wie bei der klassischen Vermarktung eben auch. Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Eigentümer, ob das Höchstgebot akzeptiert wird. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet ein Angebot anzunehmen. Wenn Sie ein Gebot abgeben, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse über einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen ab Ende der Bietzeit daran gebunden halten, um eine seriöse Vertragsabwicklung zu ermöglichen. Sollten Sie trotz Höchstgebot und Einigkeit mit Eigentümer doch keine Einigkeit erzielen, stehen weder Ihnen noch dem Eigentümer Ersatz von Aufwendungen oder ein Schadenersatz in irgendeiner Art zu. Beachten Sie bitte, daß ein rechtswirksamer Hauptvertrag über eine Immobilie in einem Bieterverfahren nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zu Stande kommt. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Angebot.
ABLAUF DER BIETERFRIST: SA, 13.3.2011