EINE Wohnung selbst bewohnen, den Garten nutzen und für die restlichen Wohnräume Miete kassieren? Hier ist alles möglich!
Dieses ehemalige Einfamilienhaus in ruhiger zentrumsnaher Lage von Sondelfingen wurde im Laufe der Jahre mehrfach umgebaut, neu aufgeteilt und laufend modernisiert. Das ausgebaute, renovierte Gartenhaus ist inkl. Küche, Duschbad, Heizung und Fernseher ganzjährig bewohnbar (darunter befindet sich ein alter Gewölbekeller) – dahinter befindet sich der Gartenbereich, welcher sich erstreckt bis runter zum Reichenbach – ideal für Hobbygärtner oder zum Anlegen von Bäumen, Blumen und Pflanzen…
Aufteilung:
EG:
2 Zimmer (Wohnzi. und Schlafzimmer) mit Bad, Einbauküche und Abstellraum, weiß gefliest * Heizraum mit Gas-ZH von Glöckner (von 1990) *
ca. 35 m² Wfl. – vermietet, monatl. ME € 430,-
1 Zimmer mit Mini-Küche und Dusch/WC *
ca. 18 m² Wfl. – vermietet, monatl. ME € 340,-
OG:
2,5 Zimmer-Whg. mit 2 Bäder, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Schlafzimmer,
ca. 58 m² Wfl. – selbst bewohnt von Eigentümer
DG:
2-Zimmer-Dachwhg. mit Wohn-/Esszimmer, Duschbad mit Fenster, Küche mit schöner Einbauküche,
ca. 40 m² DIN Wfl. – vermietet, monatl. ME € 430,-
Deckenhöhen:
im EG: 2,80m – OG-Whg. 2,20m – DG-Whg. 2,00m
Zum Haus gehören 2-3 PKW-Stellplätze – Carportbau mit Grünfläche möglich.
Elektrik wurde vor ca. 18 J. weitestgehend erneuert – das komplette Dach wurde 2013 neu gedeckt und teilweise mit 16cm Isover gedämmt. Fassade wurde unlängst neu gestrichen.
Jede Whg. hat einzelne Zähler für Wasser, Strom und Heizung und kann getrennt abgerechnet werden.
BEI BESICHTIGUNG WIRD EINE BESTEHENDE FINANZIERUNG VORAUSGESETZT
Wichtige Hinweise zum Widerrufsrecht
Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit Juni 2014 dazu verpflichtet, ihre Interessenten über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hinzuweisen.
Ein Fernabsatzvertrag / Maklervertrag ist bereits dann zustande gekommen, wenn Sie uns per E-Mail oder telefonisch zu einer Immobilien kontaktieren. Deshalb erhalten Sie auch von uns als erstes eine Widerrufsbelehrung mit detaillierten Informationen und nicht das gewünschte bzw. angeforderte Exposé. Im Anschluß können wir wie gewohnt für Sie tätig werden.
Wichtiger Hinweis!
Sie müssen auch weiterhin nichts bezahlen wenn Sie ein Exposé anfordern oder mit uns die Immobilie besichtigen. Erst nach Abschluss eines Kaufvertrages wird die vereinbarte Provision fällig.
Sämtliche Objektdaten stammen vom Veräußerer, wir haben diese nicht überprüft und haften deshalb nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ebenso können ggf. beiliegende Planzeichnungen, Grundrisse, Schnitte oder Lagepläne vom tatsächlichen Zustand abweichen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Am dem 23.4. gibt es Einzelbesichtigungen nach vorheriger Absprache und Reservierung (per Email)